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Expertenrat ist wichtig

Stolperfallen beim Immobilienerwerb (Teil 1)

  • Lesedauer: 2 Min.
Für den Erwerb eines Eigenheims sollten angehende Immobilienkäufer sich viel Zeit nehmen. Auf dem Weg zur eigenen Immobilie liegen Stolpersteine. Welche es besonders bei vermieteten Objekten sind und wie man sie vermeiden kann, erklärt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Vor einer Vertragsunterzeichnung sollten angehende Käufer sich eingehend über den Bauzustand informieren: Was kommt an Modernisierungsmaßnahmen auf den neuen Besitzer möglicherweise zu? Welche Mängel müssen beseitigt werden? Ein übersehener Mangel kann teuer werden! Nur, wenn ein Verkäufer einen Mangel absichtlich verschweigt oder eine bestimmte, in Wahrheit nicht vorhandene Beschaffenheit garantiert, muss er dafür haften. Ansonsten gilt in der Regel ein vertraglich vereinbarter Ausschluss der Gewährleistung durch den Verkäufer.

»Käufer sollten vor Kaufabschluss unbedingt einen Gutachter hinzuziehen«, rät D.A.S.-Juristin Anne Kronzucker. »Er prüft die Immobilie auf bauliche Mängel oder Schäden.« Er hilft bei der Klärung von Sanierungsfragen oder der Ermittlung des tatsächlichen Hauswertes.

Wer eine Immobilie für den eigenen Bedarf sucht, sollte beim Kauf von vermieteten Objekten ein genaues Auge auf den Mietvertrag werfen, denn: Der neue Besitzer muss das bestehende Mietverhältnis zunächst übernehmen. Es gelten also die im Mietvertrag vereinbarten Kündigungsfristen. Um die neu erworbene Immobilie selbst beziehen zu können, ist eine Kündigung notwendig. Ohne »berechtigte Interessen« sei diese nicht durchzusetzen, so die Expertin. Berechtigte Interessen lägen gemäß BGB (§ 573 Abs. 2 Nr. 2) vor, wenn der neue Vermieter die Immobilie für sich, seine Familie oder Angehörige des Haushaltes in Anspruch nehmen und somit Eigenbedarf anmelden wolle.

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