Geldstrafe für strenggläubige Eltern
Schulverweigerer
Dass die strenggläubigen Eltern aus Homberg/Efze ihre Kinder nicht zur Schule schickten, sei rechtlich strafbar, erklärte die Richterin des Amtsgerichts Fritzlar bei der Urteilsbegründung am 22. Mai 2013. Das Gericht verurteilte das Ehepaar, insgesamt 700 Euro zu zahlen. Dem Ehepaar war laut Anklage ein Verstoß gegen das hessische Schulgesetz vorgeworfen worden.
Das Paar kündigte an, gegen die Entscheidung vorzugehen. »Bevor wir unsere Kinder in eine zweifelhafte Umgebung geben, nehmen wir das lieber selber in die Hand«, so der 51-jährige Vater. Er wolle selbst über die Bildungsziele und das Bildungsklima entscheiden.
Bereits zuvor wurde das Ehepaar schon zweimal zu Geldstrafen verurteilt. Die jüngeren der neun Kinder werden von der 47-jährigen Mutter unterrichtet. Die älteren Kinder, die auch zu Hause unterrichtet worden waren, haben bei Prüfungen die staatlichen Haupt- oder Realschulabschlüsse mit sehr guten Noten erreicht und auch Berufsausbildungen erfolgreich absolviert.
Die Richterin betonte in ihrer Urteilsbegründung: Es gehe beim Unterrichten nicht nur um Wissen, sondern auch darum, sich mit anderen Meinungen auseinanderzusetzen. Der Erfolg der Eltern sei angesichts der Leistungen der älteren Kinder zwar unzweifelhaft. Es sei allerdings fraglich, ob die Kinder angesichts der Noten nicht auch Abitur hätten machen können.
Die Staatsanwaltschaft hatte für das Paar sechs Monate Haft gefordert, weil sie Wiederholungstäter seien. Der Verteidiger des Mannes forderte einen Freispruch, die Anwältin der Frau hatte eine Geldstrafe beantragt.
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