Pflegenoten akzeptieren

Pflegeheime und ambulante Pflegedienste müssen nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 16. Mai 2013 (Az. B 3 P 5/12 R) den seit 2009 eingeführten »Pflege-TÜV« weiter hinnehmen. Die gesetzlichen Vorschriften zur Benotung der Pflegequalität und die damit verbundene Veröffentlichung im Internet seien »nicht verfassungswidrig«. Der Gesetzgeber durfte die Prüfungen den Pflegekassen und dam...


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