Mobilität quasi zum Nulltarif möglich

Rund um das Dienstfahrrad

Seit Dezember 2012 sind Dienstfahrräder den Dienstwagen steuerlich gleichgestellt. Nun tritt sowohl für Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes die Ein-Prozent-Regelung in Kraft, welche die private Nutzung hochwertiger Fahrräder zu verführerischen Preisen verspricht. Was sich genau hinter dieser Regelung verbirgt, für wen sich ein Firmenvelo lohnt und was es beim neuen »Dienstradprivileg« zu beachten gilt, verrät der pressedienst-fahrrad.

Lohnt sich ein Dienstrad?

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich die Kosten teilen. Sie können es aber auch jeweils selbst finanzieren. Übernimmt der Arbeitnehmer die Kosten, dann wird ein Teil seines Bruttogehaltes für die monatliche Ratenzahlung oder die Leasinggebühr abgezweigt. Damit wandelt der Arbeitnehmer einen Teil seines Entgelts in eine Sachleistung um. Bei reinen Privatfinanzierung würden die Raten nicht vom Brutto-, sondern vom Nettogehalt abgehen. Übernimmt der Arbeitgeber die Anschaffung , ist die Ersparnis für den Mitarbeiter natürlich größer: Er bekommt das Dienstrad zum Nulltarif.

Wie verhält es sich mit der privaten Nutzung?

Hier macht sich der Erlass der Länderfinanzminister bezahlt. Die Neuregelung - sie entspricht der Pkw-Regelung - legt fest, dass der Angestellte ein Prozent des auf volle einhundert Euro abgerundeten Kaufpreises zu seinem Bruttogehalt als geldwerten Vorteil versteuert, wenn ...


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