Der Zoll treibt die Schulden ein

Krankenkassen und säumige Versicherte

Die Zahl der Versicherten, die bei den Krankenkassen in der Kreide stehen, wächst. Nun soll eine Neuregelung noch vor der Bundestagswahl im September Abhilfe schaffen.

Krankenkassen beklagen seit Jahren wachsende Außenstände. Und auch die Zahl der Versicherten und der Unternehmen, die ihre offenen Beiträge nicht rechtzeitig zahlen, nimmt zu. Die rund 140 Krankenkassen in Deutschland beziffern die defizitären Versichertenkonten auf mehrere hunderttausend.

Um die ausstehenden Beiträge wenigstens teilweise einzufahren, gehen Krankenkassen seit Längerem zu drastischen Maßnahmen über und lassen Beträge mit Hilfe der staatlichen Zollbehörden eintreiben. Rechtlich ist der Zoll als Inkassostelle des Bundes dafür zuständig. Die Behörde muss Schuldner des Bundes und anderer öffentlich-rechtlicher Einrichtungen - wie es Krankenkassen sind - anmahnen und aufsuchen. Die Zollbehörden sind übrigens dem Bundesfinanzminister unterstellt.

In der Praxis kündigen Zollbeamte eine Mahnfrist an. Wird auch dann nicht vom Versicherten gezahlt, erhalten säumige Kassenpatienten unter Umständen Besuch von Vollstr...


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