Teilklage gegen Femenfrau abgewiesen

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Tunis (AFP/nd). Die tunesische Justiz hat einen Teil der Vorwürfe gegen eine seit Monaten inhaftierte Aktivistin der Frauenrechtsgruppe Femen nach Angaben ihres Anwalts fallen gelassen. Ein Gericht habe das Verfahren gegen die Tunesierin Amina Sbouï wegen Beleidigung von Gefängnispersonal eingestellt, teilte ihr Anwalt Ghazi Mrabet am Montag mit. Sie müsse aber wegen anderer Vorwürfe in Haft bleiben. Sbouï war am 19. Mai festgenommen worden, nachdem sie das Wort »Femen« auf eine Mauer nahe einem Friedhof geschrieben hatte, um gegen konservative Islamisten zu protestieren.

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