nd-aktuell.de / 31.07.2013 / Ratgeber / Seite 24

Wussten Sie’s?

● Schönheitsreparaturen sind Tapezier- oder Streicharbeiten zur Beseitigung normaler Abnutzungserscheinungen beim Wohnen.

● Mieter können wirksam verpflichtet werden, Wände und Decken zu streichen oder zu tapezieren, die Türen innerhalb der Wohnung sowie die Innenseiten der Wohnungstüren und auch der inneren Holzteile an den Fenstern, gegebenenfalls Heizkörper sowie Heizungsrohre zu lackieren.

● Starre Fristen für die Renovierung sind ungültig! Dies gilt sowohl für die Renovierungspflicht selbst als auch bei Abgeltungsklauseln.