Urteil: Keine Haftung für Pfusch bei Schwarzarbeit

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Karlsruhe (dpa/nd). Privatleute können bei schlecht ausgeführter Schwarzarbeit keine Nachbesserung verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof am Donnerstag entschieden. Konkret wiesen die Richter die Klage einer Hausbesitzerin gegen einen Handwerker wegen einer nicht ordentlich gepflasterten Auffahrt ab. Der Vertrag sei nichtig, hieß es. Der Fall betrifft die »schwarze« Beschäftigung von Handwerkern im privaten Bereich, vor allem die am Bau. Handwerker und Hausbesitzerin hatten für das Pflastern der Auffahrt 1800 Euro vereinbart. Das Geld sollte bar und ohne Rechnung oder Umsatzsteuer bezahlt werden. Später bemängelte die Auftraggeberin die Arbeit. (Az: VII ZR 6/13)

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