Abfindung für ausgefallenen Urlaub

Diakonie und Sanitäter schließen Vergleich

Erfurt (epd/dpa/nd). In einem vor dem Bundesarbeitsgericht anhängigen Rechtstreit um die finanzielle Entschädigung für nicht genommenen Urlaub hat ein früherer Diakonie-Mitarbeiter einen Teilerfolg erzielt. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, haben sich die betroffene diakonische Einrichtung und der früher dort beschäftigte Rettungssanitäter auf einen Vergleich geeinigt. Beide Parteien einigten sich unmittelbar vor der Gerichtsverhandlung darauf, dass der Kläger für den nicht genommenen übergesetzlic...


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