Lehrer darf über 65 hinaus arbeiten

Urteile auf einen Blick

Das Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main verpflichtete das Land Hessen, einen Lehrer über die gesetzliche Altersgrenze von 65 Jahren hinaus zu beschäftigen. Es gab mit Urteil vom 25. Juli 2013 (Az. 9 L 2184/13.F) einem Studienrat Recht, der aufgrund der Vollendung seines 65. Lebensjahrs eigentlich zum 31. Juli 2013 in den Ruhestand treten müsste und dagegen klagte.

Zur Begründung hieß es, der von der Europäischen Union garantierte Schutz des Einzelnen davor, durch einen EU-Mitgliedstaat wegen seines Alters diskriminiert zu werden, sei im Fall des Lehrers verletzt worden. Zwar seien Ungleichbehandlungen wegen des Alters dann gerechtfertigt, wenn sie beschäftigungspolitisch begründet werden könnten. Das Land Hessen habe aber nicht belegt, dass dies bei Lehrern der Fall sei. Nötig sei eine Prognose, wie viele Lehrer vorzeitig, bei Erreichen der Regelaltersgrenze oder erst später in den Ruhestand...


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