Teurer Schnitt in die Thujahecke

Nachbarrecht

Wenn Nachbarn nicht mehr miteinander reden, kommt es auch von Zeit zu Zeit vor, dass der Eine den Anderen nur noch schädigen möchte. So geschehen und »bestraft«.

Die Nachbarn zweier angrenzender Grundstücke waren im Streit. Entlang der Grenze befand sich auf dem Grundstück des Klägers auf einer Länge von 15 Metern eine 7 Meter hohe Thujenanpflanzung. An der machte sich der Nachbar zu schaffen und nahm ohne Einwilligung des Klägers Stämmlings- und Astkappungen vor, die nicht fachgerecht ausgeführt wurden. Offenbar sahen die Thujen danach sehr bemitleidenswert aus, waren dauerhaft verstümmelt und in ihrer Vitalität beeinträchtigt. Der optische Eindruck war dadurch nicht unerheblich beeinträchtigt. Der geschädigte Kläger verlangte vom Nachbarn Schadenersatz.

Die Entscheidung

Im Ergebnis wurde dem Kläger ein Schadenersatz in Höhe von fast 4000 Euro zugesprochen, darunter rund 600 Euro Kosten der Sofort- und Nachbehandlung der Pflanzen durch einen Gärtner und ca. 3350 Euro für die bleibende Wertminderung der Anpflanzungen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Auffassung der ...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.