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Kindergeld auch für verheiratete Kinder in der Ausbildung
Finanzgericht
Der Anspruch auf Kindergeld besteht auch für verheiratete Kinder, die sich in der Ausbildung befinden. Dies gelte auch dann, wenn die Einkünfte des Kindes und seines Ehegatten den Grenzbetrag von 8004 Euro überschreiten, urteilte das Finanzgericht Köln (Az. 9 K 935/13).
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