Wer haftet, wenn dem Kind etwas passiert?

Zur Rechtslage bei Tagesmüttern

  • Lesedauer: 2 Min.
Bekanntlich haben seit dem 1. August 2013 Eltern mit Kindern unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Doch nicht überall passen Anspruch und Realität zusammen: Die Kindertagesstätte ist zu weit weg von der Wohnung, die Kita-Betreuung erfolgt erst in ein paar Monaten oder steht nur für einen Teil des Tages zur Verfügung. Es gibt viele Gründe, weshalb Eltern ihren Nachwuchs bei einer Tagesmutter unterbringen oder am Ende selbst als Tagesmutter tätig werden müssen oder wollen.

Doch die Aufsicht über fremde Kinder bedeutet auch eine große Verantwortung: Wer haftet, wenn ein Unglück geschieht? Antworten dazu gibt Rolf Mertens, Rechtsexperte bei der ERGO Versicherungsgruppe AG.

Welche Pflichten und Risiken dürfen die Tagesmütter hierbei nicht außer Acht lassen?

Tagesmütter tragen für die ihnen anvertrauten Kinder eine große Verantwortung. Dabei kann selbst dann etwas passieren, wenn man besonders vorsichtig ist. Während der Frühstücksvorbereitung verbrüht die Tagesmutter beim Teekochen versehentlich ein Tageskind. Das Kind erleidet starke Verbrennungen.

Bleibt ein Kind nach einem solchen Unfall länger oder dauerhaft geschädigt, kann dies für die Tagesmutter weitreichende finanzielle Folgen haben: Neben den Behandlungskosten muss sie eventuell auch die Kosten einer langjährigen Pflege oder gar Schmerzensgeld aus eigener Tasche finanzieren. Um sich dagegen abzusichern, ist eine Privat-Haftpflichtversicherung für Tagesmütter unerlässlich.

Bietet die Privat-Haftpflichtversicherung auch Schutz, wenn die Tagesmutter gegen Bezahlung tätig ist?

Das ist tatsächlich oft ein Knackpunkt, auf den Tagesmütter unbedingt achten sollten: Wer aus reiner Gefälligkeit die Kinder des Nachbarn oder von Freunden betreut, ist im Schadenfall durch seine Privat-Haftpflichtversicherung abgesichert.

Betreut eine Tagesmutter den Nachwuchs jedoch gegen Bezahlung, ist sie eventuell vom Versicherungsschutz ihrer Privat-Haftpflichtversicherung ausgenommen. Manche Versicherer sind da etwas großzügiger und gewähren im Schadenfall unabhängig vom Verdienst der Tagesmütter Versicherungsschutz. Das heißt konkret: Mit der Privat-Haftpflichtversicherung ist die Betreuung von bis zu fünf fremden Kindern abgesichert.

Ist die Tagesmutter eigentlich auch für den Fall abgesichert, wenn ein von ihr betreutes Kind einen Schaden verursacht?

Hat die Tagesmutter ihre Aufsichtspflicht verletzt, ersetzt die Privat-Haftpflichtversicherung den Schaden. Eine Aufsichtspflichtverletzung könnte zum Beispiel vorliegen, wenn die Tagesmutter eines ihrer Kinder im Supermarkt vergisst und ihr erst zu Hause auffällt, dass ein Kind fehlt. Nachdem es rund 30 Minuten unbeaufsichtigt im Supermarkt war, zieht das Tageskind die untere Flasche einer Sektpyramide heraus. Zahlreiche Flaschen gehen zu Bruch.

Falls die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde, muss die Tagesmutter nicht haften. Deshalb wehrt die Privat-Haftpflichtversicherung dann die unberechtigten Ansprüche gegebenenfalls auch vor Gericht ab.

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