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CDU und SPD drücken Polizeigesetz durch

Thüringer LINKE: Neufassung ist rechtswidrig

  • Lesedauer: 2 Min.
Thüringens Polizei hat künftig mehr Befugnisse bei der Überwachung von Verdächtigen. Auch der Bundestrojaner kann nun eingesetzt werden. Vermutlich müssen aber bald wieder die Gerichte entscheiden.

Erfurt (dpa/nd). Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU und SPD hat der Thüringer Landtag am Donnerstag das neue Polizeiaufgabengesetz beschlossen. Geregelt werden darin unter anderem die verdeckte Beschaffung von Informationen sowie die Befugnisse zur Observation und der Wohnraum- und Kommunikationsüberwachung. Auch der sogenannte Bundestrojaner für Computer könnte dann im Freistaat eingesetzt werden. Innenminister Jörg Geibert (CDU) hatte zuvor vehement für das Gesetz geworben. Die Opposition aus Linkspartei, Grünen und FDP kritisierte das Gesetz erneut scharf.

Grund für die neue Regelung war ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes in Weimar im vergangenen Jahr, das Änderungen bis Ende September eingefordert hatte. Um das Polizeiaufgabengesetz war seitdem hart gerungen worden. So hatten in einer Anhörung des Innenausschusses Experten in der vergangenen Woche das Gesetz kritisch bewertet. An diesem Dienstag befasste sich der Ausschuss in einer Sondersitzung erneut mit dem Thema. Mehrere Passagen wurden noch einmal angepasst.

Geibert betonte, die Maßgaben des Verfassungsgerichtshofes in Weimar seien umgesetzt und die ambitionierte Zeitvorgabe des Gerichtes eingehalten worden. Auch die Anhörung im Innenausschuss habe die Position der Landesregierung bestätigt. Damit würden die Persönlichkeitsrechte gewahrt und der Schutz wesentlicher Rechtsgüter verbessert. Das Gesetz soll nun regelmäßig überprüft werden.

Der SPD-Abgeordnete Heiko Gentzel hob hervor, dass die Vorschriften für den Einsatz von Überwachungstechniken durch die Polizei deutlicher und klarer gefasst worden seien. Auch werde der Kernbereich der privaten Lebensführung besser geschützt als in der ersten Fassung. Zudem werde der Richtervorbehalt weiter ausgebaut.

Die innenpolitische LINKEN-Fraktionssprecherin Martina Renner warnte eindringlich vor den Folgen des Gesetzes und deutete an, dass sich der Thüringer Verfassungsgerichtshof erneut damit beschäftigen wird. »Dann ist der Weg nach Weimar wohl vorgezeichnet«, betonte sie. Trotz einiger Änderungen sei der Entwurf »mit heißer Nadel« gestrickt worden und in Teilen gesetzeswidrig. Es gebe handwerkliche Fehler.

Der Grünen-Politiker Dirk Adams verwies auf die Einwände der Kirchen, die durch das neue Gesetz das Beichtgeheimnis gefährdet sehen. »Sie haben einen schlechteren, durchlöcherten Schutz für Berufsgeheimnisträger geschaffen«, sagte er und fügte hinzu: »Dieses Gesetz atmet alten Geist.« Der FDP-Abgeordnete Dirk Bergner konstatierte »ausufernde Regelungen. «Man muss schon naiv sein, wenn man glaubt, der Verfassungsgerichtshof lasse das Gesetz in dieser Regelung bestehen», betonte er. Auch die geplante Überprüfung des Gesetzes helfe hier nicht weiter.

Neu geregelt wird auch das Ordnungsbehördengesetz. Es sieht unter anderem vor, Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit untersagen zu können. Dies diene dem Kinder- und Jugendschutz, sagte Innenminister Geibert. Adams nannte das Vorhaben unverhältnismäßig.

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