Opposition will Videoüberwachung auf Demonstrationen zu Fall bringen

Grüne, Linkspartei und Piraten reichen Klage beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin ein

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Die drei Oppositionsparteien im Abgeordnetenhaus haben eine Organklage beim Berliner Verfassungsgericht gegen polizeiliche Übersichtsaufnahmen bei Demonstrationen eingereicht. Damit griffen Grüne, LINKE und Piraten auch die Kritik von Bürgerrechtsorganisationen an der Videoüberwachung auf.

Am liebsten hätten die Oppositionsparteien Grüne, LINKE und Piraten im Abgeordnetenhaus ihre Normenkontrollklage schon viel früher eingereicht. Doch so eine Verfassungsklage, wie die gegen das Gesetz über polizeiliche Übersichtsaufnahmen bei Demonstrationen, müssen alle Abgeordneten unterschreiben. Die Unterschriften zu sammeln nahm die ganze Sommerpause in Anspruch, seit vergangenem Mittwoch liegt dem Berliner Verfassungsgerichtshof nun jedoch die Verfassungsklage vor.

Verabschiedet hatte Rot-Schwarz das »Gesetz über Aufnahmen und Aufzeichnungen von Bild und Ton bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen« genannte Abfilm-Projekt kurz vor dem 1. Mai dieses Jahres. Nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts im Juli 2010 war es den Behörden nämlich ohne gesetzliche Grundlage untersagt gewesen, friedliche Demonstrationen abzufilmen. Erfolgreich geklagt hatte damals eine Anti-Atom-Initiative aus dem niedersächsisch...


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