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Volles Geld auch bei Verhinderungspflege?

Fragen & Antworten rund um die Pflege

Die meisten Pflegebedürftigen werden ausschließlich von Angehörigen betreut. Dafür zahlt die Pflegekasse je nach Pflegestufe 235 bis 700 Euro monatlich als Pflegegeld. Wie ist das aber geregelt, wenn der Angehörige - aus welchen Gründen auch immer - zeitweilig verhindert ist? Ich habe in diesem Zusammenhang davon gehört, dass in solchen Fällen die sogenannte Verhinderungspflege genutzt werden k...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/834087.volles-geld-auch-bei-verhinderungspflege.html

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