»Zwölf Stämme« weiter ohne Sorgerecht

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Ansbach (epd/nd). Die Eltern der umstrittenen Glaubensgemeinschaft »Zwölf Stämme« aus dem fränkischen Wörnitz erhalten das Sorgerecht für ihre Kinder nicht zurück. Der »vorläufige teilweise« Entzug des elterlichen Sorgerechts werde aufrecht erhalten, teilte das Amtsgericht Ansbach am Dienstag mit. Dazu habe das Familiengericht im einstweiligen Anordnungsverfahren vier Beschlüsse erlassen, gegen die die Eltern in den kommenden zwei Wochen Beschwerde einlegen könnten. Die Entscheidung des Gerichts beruhe unterem auf der Anhörung von Zeugen, der Eltern, der Kinder, dem »Erziehungshandbuch« der Sekte sowie den Videoaufnahmen eines Journalisten.

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