nd-aktuell.de / 01.10.2013 / Brandenburg / Seite 11

Der doppelte-Lottchen-Trick misslang

Falscher Vater zum Vaterschaftstest und das juristische Nachspiel

Peter Kirschey

Sie ähneln sich schon, Oman O., der ältere und Mohammed O., der jüngere der Brüder - beide äußerlich ein wenig Bushidoverschnitt. Doch die Richterin will es genau wissen und lässt sich von beiden die Ausweise zeigen, damit auch wirklich klar ist, wer wer ist. Sie wollten sich verwechseln lassen, doch das ging schief und hatte gestern ein juristisches Nachspiel. Beide sind berufs- und arbeitslos, beide haben keine Ausbildung. Oman hat es einmal als Zweiradmechanikerlehrling versucht. Doch als er merkte, dass es sich um Fahr- und nicht um Motorräder handelt, hat er wieder hingeschmissen. Nun stehen gleich ein Dutzend Paragrafen zur Anklage bereit: Urkundenfälschung, Falschbeurkundung, versuchter Betrug.

Der Fall liegt drei Jahre zurück. Damals wurde in Berlin der Knabe Ion geboren. Wer die Mutter ist, war klar, doch wer war der Vater? »Als Vater wird vermutet, wer in der Zeit der Empfängnis der Mutter beigewohnt hat«, heißt es amtlich schlicht. Und beigewohnt hatte Oman. Der aber wollte es nicht gewesen sein. Somit setzte sich die deutsche Bürokratie in Bewegung. Die Arbeiterwohlfahrt als gerichtlich bestellter Vormund des Babys stellte Antrag auf Feststellung der Vaterschaft.

Bei Herrn Dr. med. F. meldete sich 2011 auch ein Mann mit Namen Oman, zeigte einen Personalausweis, ließ seine Fingerabdrücke abnehmen, gab eine Speichelprobe und füllte die umfänglichen Fragebögen aus. Und der Test ergab dann auch wie beabsichtigt: Jener Mann, der getestet wurde, ist nicht der Vater von Ion.

Doch der Mediziner ließ sich nicht so leicht täuschen. In einem Begleitscheiben teilte er dem zuständigen Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg mit, die Vaterschaft sei zwar ausgeschlossen, doch bestünden zahlreiche genetische Übereinstimmungen, die eine Vaterschaft in der näheren Verwandtschaft vermuten lassen. Außerdem stimmten die Unterschriften auf dem Personalausweis und den Formularen nicht überein. Schnell war klar: Der Oman war der falsche Oman, heißt Mohammed und ist der jüngere Bruder. Auch nach dem zweiten Test, diesmal mit dem richtigen Oman, der zu 99,99926 Prozent die Vaterschaft bewies, leugnete der. Doch es half nichts, nun nahm Justitia das Heft fest in die Hand.

Vor dem Amtsgericht Tiergarten gestanden die beiden Männer die Missetat. Oman hat sich bequatschen lassen, von seinem Bruder und den Freunden, mit einem Trick die Vaterschaft zu umgehen. Wäre es ein Fremder gewesen, der zum Test gegangen wäre, hätte es vielleicht mit dem Betrug geklappt. Aber der eigene Bruder!? »Ich habe mich über die Mutter geärgert, weil sie den Kontakt zu mir abgebrochen hat, dem Kind wollte ich nicht schaden«, sagt ein völlig zerknirschter Oman. Der wahre Grund dürfte ein anderer sein. Oman hat bereits 13 Vorstrafen auf dem Buckel, da sollte nicht neuer Ärger hinzukommen.

Die Richterin redete beiden ins Gewissen und verurteilte die Brüder zu einer Geldstrafe von 150 und 120 Tagessätzen zu je 15 Euro. Ob sie das jemals blechen können und ob Oman für seinen Sohn Unterhalt zahlen wird, steht in den Sternen. Beide sind hoffnungslos überschuldet.