Stehen Behinderten zusätzliche Urlaubstage zu?

Rechtsauskunft zu Zusatzurlaub und Kurzarbeitergeld

Die Deutsche Anwaltshotline veröffentlichte auf ihrer Homepage zwei interessante Fälle aus ihrer online-Rechtsberatung, die wir nachstehend veröffentlichen.

Frage: Ich bin schwerbehindert und möchte wissen, wie viele Urlaubszusatztage mir zustehen? Ich arbeite in Früh- und Nachtschicht sieben Tage am Stück und habe dann drei bis vier Tage frei. Der Schichtplan geht über sechs Wochen, das heißt, wir haben einen Wochenfaktor von 4,87. Im Schnitt über die sechs Wochen gesehen arbeite ich also 4,87 Tage die Woche. Im SGB IX ist dies nicht genau definiert. Meine Frage: Stehen Behinderten Urlaubszusatztage zu?

Antwort von Rechtsanwalt Dr. Dietmar Breer: Das SGB IX enthält in § 125 die folgende Regelung: »Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen im Urlaubsjahr; verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen auf mehr oder weniger als 5 Arbeitstage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend.«

Bei Ihnen kommt der zweite Teil dieser Vorschrift zur Anwendung, da...


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