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Büroverbot für dreibeinigen Hund

Arbeitsgericht bestätigte

  • Lesedauer: 2 Min.
Im vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf verhandelten Fall um das vom Arbeitgeber gegenüber einer Arbeitnehmerin ausgesprochene Verbot, ihren dreibeinigen Hund mit in das Büro zu nehmen, hat das Gericht mit seinem Urteil vom 4. September 2013 (Az. 8 Ca 7883/12) die Klage der Arbeitnehmerin, die als Mitarbeiterin einer Düsseldorfer Werbeagentur tätig ist, abgewiesen (nd berichtete).

Auf dieses Urteil geht der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fenimore von Bredow vom Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte (VDAA), nachfolgend näher ein.

Die Kammer sah es nach Vernehmung von Zeugen als erwiesen an, dass sich sowohl Mitarbeiter als auch einer der Geschäftsführer von dem Hund bedroht fühlten. Ob dies letztlich im Charakter des Hundes begründet sei, könne dahinstehen. Auf jeden Fall seien Arbeitsabläufe gestört worden.

Es sei auch den Besonderheiten einer Werbeagentur geschuldet, dass eine rege Kommunikation und damit viel Bewegung in den Räumen stattfinde. Eine Einschränkung dieser Kommunikation aufgrund der Befürchtungen, die Mitarbeiter vor dem Hund haben, müsse der Arbeitgeber nicht hinnehmen.

Die Kollegen der Klägerin hätten sich an ihrem Arbeitsplatz darüber hinaus nicht mehr wohl gefühlt. Auch die diesen Arbeitnehmern gegenüber bestehende Fürsorgepflicht stelle einen Sachgrund dar, aufgrund dessen der Arbeitgeber dem Hund der Klägerin den Zutritt zum Büro versagen könne, auch wenn er anderen Mitarbeitern erlaubt, ihren Hund zur Arbeit mitzubringen.

Für den von der Klägerin gestellten Hilfsantrag auf Durchführung eines weiteren Trainings am Arbeitsplatz mit einem Hundetrainer fehle es an einer Anspruchsgrundlage. Der Arbeitgeber sei auch nicht verpflichtet, der Klägerin die Mitnahme des Hundes zu gestatten, wenn dieser in einem Gitterlaufstall gehalten beziehungsweise an einer Leine geführt und mit einem Maulkorb versehen werden.

Gegen das Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf gegeben.

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