Oktocopter is watching you

FAKTENcheck: Drohneneinsatz durch die Medien erlaubt?

  • Thomas Klatt
  • Lesedauer: 2 Min.

Die Drohnen sind mitten unter uns. Nicht nur als millionenschwere Fehlinvestitionen der Bundeswehr. Es gibt auch wesentlich kostengünstigere Drohnen, 4- und 8-Flügler, sogenannte Quad- und Oktocopter, die erstaunlich scharfe Bilder machen. Beim letzten Hochwasser in Deutschland kamen sie zum Beispiel verstärkt zum Einsatz.

Wer als Journalist eine Drohne einsetzen will, der braucht weniger einen Pilotenschein als vielmehr eine juristische Zusatzausbildung. Denn zumindest in Deutschland sind die gesetzlichen Vorgaben streng. Steigt ein Quad- oder Oktokopter nur so zum Spaß auf, dann handelt es sich um ein Flugmodell, das bis zu einem Gewicht von fünf Kilogramm frei fliegen darf. Wird damit aber professionell gefilmt oder fotografiert, so wird daraus im Amtsdeutsch ein UAS, ein »unmanned aircraft system«, also ein »unbemanntes Luftfahrtsystem«, und bedarf damit in jedem Einzelfall einer Aufstiegserlaubnis des zuständigen Landes-Luftfahrtamtes. Hat man diese endlich erhalten, dann darf man aber mit seiner Drohne nicht einfach heimlich in fremde Gärten oder gar Promischlafzimmer fliegen und anfangen zu fotografieren oder zu filmen.

»In der Regel muss der Steuerer eines solchen Gerätes in der Nähe stehen und es im Blick haben. Es ist also nicht erlaubt, mit einer Videobrille und Fernsteuerung außerhalb der Sichtweite zu operieren«, warnt Wolfgang Fried, Leiter der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg. Dennoch haben Drohnen eine Zukunft, zumindest dann, wenn keine Persönlichkeitsrechte, also das Recht auf das eigene Bild und das Recht auf Privatsphäre, berührt werden. Denn Drohnen sind wesentlich kostengünstiger als Hubschrauber und vor allem unauffälliger.

Bei den öffentlich-rechtlichen Sendern in Deutschland gehören Drohnen jedoch längst noch nicht zur Standard-Ausrüstung jedes Kamera-Teams. Quadcopter werden samt Bedienpersonal immer noch extra angemietet. Und die Einsatzgebiete sind äußerst beschränkt, etwa bei Überblicksaufnahmen, beim Wetterbericht oder eben bei Naturkatastrophen wie beim letzten Hochwasser. Der Flug übers Stadion, bei Unfällen oder überhaupt über Menschenansammlungen bleibt aus Sicherheitsgründen untersagt. Auch das Regierungsviertel oder Atomkraftwerke sind Flugverbotszonen.

Bei allem investigativen Journalismus - bei Drohneneinsätzen gibt es eindeutige Grenzen. »Es gibt gesetzliche Vorschriften, was den Schutz der Privatsphäre angeht. Es gibt den Pressekodex. Und deswegen ist der Blick über den Gartenzaun, der extra dafür da ist, einen Sichtschutz zu bieten, für uns tabu«, versichert Thomas Donker vom Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb). Aber längst nicht jeder hält sich an Pressekodizes. So müssen sich zwar auch Hobby-Journalisten, die für »Bild« und Co. Unfälle mit dem Handy fotografieren, an Vorschriften halten, viele tun es aber nicht. Wird es demnächst also ein Heer von Drohnen-Bürgerreportern geben?

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