Verbraucherzentrale Brandenburg: Gegen unfreiwillige Warenlieferung Widerspruch einlegen

In den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Brandenburg häufen sich Beschwerden über den BSW Bonus-Club, der nach einer kostenfreien Testphase eine Jahresmitgliedschaft unterstellt. Tatsächlich regelt der Vertragstext in zulässiger Weise den stillschweigenden Übergang in die Mitgliedschaft, wenn man nicht rechtzeitig widerspricht. Ein Widerrufsrecht räumt das Fernabsatzrecht bei Dienstleistungen innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss ein.

In den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen häufen sich Beschwerden von Verbrauchern über den BSW Bonus-Club aus Bayreuth. Dieser unterstellt ihnen nach Ablauf eines dreimonatigen, kostenfreien Tests eine Jahresmitgliedschaft, obwohl sie diese nach eigenen Angaben nie eingegangen sind. Verbraucherschützer kennen aus unzähligen Berichten die Versuche von Firmen, die Leute mit angeblich bestehenden vertraglichen Bindungen unter Druck zu setzen. Die Vorgehensweisen sind vielfältig. Zwei Beispiele seien hier genannt: Da werden massenhaft Rechnungen mit stets gleichlautenden Abo-Kosten für die Inanspruchnahme von Internetdienstleistungen an Haushalte verschickt, obwohl manche der Betroffenen noch nicht einmal einen Internet-Anschluss haben. In anderen Fällen erhalten die Leute Waren mit beigefügter Rechnung oder per Nachnahme, obwohl sie bei den Absendern nie etwas bestellten (Zusendung unbestellter Ware). Dies geschieht stets in der Hoffnung, dass sich die Betroffenen aus Angst vor Inkassobüros und weiterer Rechtsverfolgung überrumpeln lassen, unberechtigte Forderungen zu begleichen. Verbraucher sollten solchen Zahlungsaufforderungen daher nicht nachkommen und entschieden widersprechen! Der BSW Bonus-Club hingegen bedient sich einer anderen, durchaus zulässigen Methode: Verbraucher erhalten als Dankeschön für das Ausfüllen von Fragebögen die Bonus & Club-Card geschenkt, die zu einer kostenfreien Test-Mitgliedschaft für drei Monate berechtigt. Dazu belehrt der Club korrekt über die Bedingungen. Der Vertragstext regelt in zulässiger Weise, dass sich bei Stillschweigen nach Ablauf der Testphase eine kostenpflichtige Mitgliedschaft anschließt. Lehnen Verbraucher nicht vor Ablauf dieser Frist ab, übernimmt er die Tester automatisch in eine beitragspflichtige Mitgliedschaft und fordert den Beitrag ein. Wer sich einer solchen Vereinbarung nicht bewusst war und keine Mitgliedschaft wünscht, kann diese nach den Vorschriften des Fernabsatzrechts innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss widerrufen. Als Vertragsschluss gilt hier der Zeitpunkt, zu dem die kostenpflichtige Mitgliedschaft beginnt. Ist diese Frist verstrichen, kann man sich zwar um eine kulante Lösung bemühen - in der Regel muss man aber in den »sauren Apfel beißen« und kann frühestens zum Ablauf des ersten Vertragsjahres ordentlich kündigen. Unbegrenzte Zeit für einen Widerruf hat man übrigens, wenn man nicht oder nicht ordnungsgemäß belehrt wurde. Die Verbraucherberater sind im Einzelfall bei der Prüfung behilflich. Die Verbraucherzentrale weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass Betroffene oftmals dann rechtliche Nachteile in Kauf nehmen müssen, wenn sie vor Vertragsschluss den Vertragstext und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht gründlich gelesen haben. Insbesondere dann, wenn Firmen mit einem Geschenk zum Vertragsschlu...

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