Freispruch rechtskräftig

Jonathan Meese

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Der Kasseler Freispruch für den Künstler Jonathan Meese nach seinem verbotenen Hitlergruß wird kein gerichtliches Nachspiel haben. Das Urteil vom 14. August sei rechtskräftig, nachdem die Staatsanwaltschaft ihre Revision zurückgezogen habe, teilte die Behörde am Mittwoch in Kassel mit. Meese, der in Berlin und Hamburg wohnt, hatte in einem öffentlichen Gespräch im Juni 2012 die »Diktatur der Kunst« gefordert und den Arm zweimal zum verbotenen Gruß gehoben. Das Gericht hatte zugunsten der Kunstfreiheit entschieden und den 43-Jährigen freigesprochen: Es sei bei der Performance um eine Kunstdiskussion gegangen.

Meese war im Prozess vorgeworfen worden, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte dafür eine Geldstrafe von 12 000 Euro gefordert. dpa

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