NPD nackig machen

Christin Odoj über die Einstweilige Verfügung gegen die Nationalen

  • Lesedauer: 1 Min.

Das Urteil gegen den Neuköllner NPD-Aktivisten Jan Sturm ist ein kleiner Etappensieg gegen den menschenverachtenden Einfallsreichtum, den seine Partei schon viel zu lange an den Tag legt, wenn es darum geht, andere zu diskriminieren und zu bedrohen, die nicht in ihr gebleichtes, völkisches Weltbild passen. Das Landgericht Berlin hat eine Einstweilige Verfügung erlassen, die Sturm, dem selbst ernannten »Heimführungsbeauftragten« untersagt seine zynischen Rückflugtickets weiter an Bundestagskandidaten zu verschicken, die einen für NPD-Mitglieder schwer zu buchstabierenden Nachnamen tragen.

Das Landgericht bemüht sich endlich einmal redlich, gegen den Tatbestand der Volksverhetzung zu urteilen und Recht zu sprechen. Wenn da nicht das Kammergericht wäre, das solche Entscheidungen gerne kassiert. Schon vor einem Jahr lief das im Fall des ehemaligen NPD-Vorsitzenden Jörg Hähnel ähnlich. Die Tickets seien zwar ausländerfeindlich, aber eben nicht volksverhetzerisch genug, lautete die Begründung. Die NPD hat mittlerweile genug juristische Erfahrung mit ihrer Hau-Drauf-Rethorik und weiß genau, wie sich Volksverhetzung unter dem Deckmäntelchen der freien Meinungsäußerung verstecken lässt. Zeit wird es, dass Gerichte einheitlich urteilen, die NPD nackig zu machen.

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