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Wettiner-Anwalt warnt den Freistaat Sachsen

  • Lesedauer: 1 Min.

Dresden. Der Anwalt des Fürstenhauses der Wettiner hat vor einem Scheitern der Verhandlungen mit dem Freistaat Sachsen über den Verbleib von rund 10 000 Kunstgegenständen in den Staatlichen Kunstsammlungen gewarnt. Es gehe vor allem um Handschriften, Musikalien und Bücher, aber auch andere Kunstobjekte, sagte Anwalt Gerhard Brand am Montag. Er bestätigte damit einen Bericht des »Spiegel«. Die Staatlichen Kunstsammlungen und das Finanzministerium wollten sich zunächst nicht zum Stand der Verhandlungen mit dem Fürstenhaus äußern. Der Anwalt betonte: »Diese Privatsammlung gehört einfach nicht dem Freistaat.« Dennoch wollten seine Mandanten, dass die Objekte weiter in den staatlichen Kunstsammlungen Dresden zu sehen sind. Deshalb strebe man im Rahmen einer »Sächsischen Lösung« eine Abgeltungsvereinbarung an. Der Freistaat habe dies aber jüngst immer wieder infrage gestellt. dpa/nd

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