Im bestehenden Haushalt auch Neubaumaßnahmen steuerlich absetzbar

Der Fiskus und die Handwerkerleistungen

Nach dem Wortlaut des § 35a Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) sind Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich begünstigt. Im bestehenden Haushalt des Steuerpflichtigen können jährlich 20 Prozent (maximal 1200 Euro im Jahr) von höchstens 6000 Euro Arbeitskosten direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden.

Die Finanzbehörden interpretieren diese Regelung bislang so, dass nur Erhaltungsmaßnahmen und nicht Neubaumaßnahmen begünstigt sind, wobei unter Neubau im Sinne der genannten Vorschrift alle Maßnahmen zu verstehen seien, die zu einer Erweiterung der Wohn- und Nutzfläche führen. Abgelehnt wird daher...


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