Wer zahlt für Entrümpelung?

Die Bezahlung von Entrümpejungskosten in den Häusern ist ein vielumstrittenes Problem. Vermieter ordnen die Kosten dafür gerne unter der Position »Straßenreinigung und Müllabfuhr« ein. Mieter, die das Gerumpel nicht abgestellt haben, sind dann nicht bereit, dafür zu zahlen.

Die Beurteilung solcher Sachverhalte hängt stark von den Umständen im Einzelfall und von der Auslegung durch die Richter ab. Allgemein hat sich die Rechtsansicht durchgesetzt, dass es zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung der Vermieter gehört, dafür zu sorgen, dass sich Sperrmüll gar nicht erst ansammeln kann. Dazu gehören regelmäßige Kontrollen des Vermieters oder seines Hausmeisters. Dann lässtsich auch leichter ermitteln, welcher Mieter Gerumpel abgestellt hat und er kann dann als Verursacher zur Beseitigung des Sperrmül...


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