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Alkohol

Auch bei privaten Unfallversicherungen kann die Promillegrenze eine Rolle spielen. Dazu die HUK. Die Bundesrichter haben festgestellt, dass bei 1 1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit vor liegt. Das heißt: Wer unter Alkoholeinfluss einen Verkehrsunfall verursacht, verliert nicht nur den Führer schein, sondern kann auch den Versicherungsschutz durch seine private Unfallversicherung einbüßen. Das be...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/843633.alkohol.html

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