nd-aktuell.de / 26.01.2000 / Politik / Seite 13

Vertragspartner bleibt der Vermieter

Zu diesem Thema noch ein wichtiger Hinweis: In laufenden Mietverhältnissen, müssen Mieter der Aufforderung ihres Vermieters, künftig alle Heizkosten mit dem Wärmelieferanten direkt zu verrechnen und mit diesem einen Vertrag über die Wärmelieferung abzuschließen, nicht

nachkommen. Ihr Ver tragspartner ist und bleibt der Vermieter.

Dr. jur. HEINZ KUSCHEL

HANS REHFELDT