Hoffnung für Pechstein

Hilfe von der Gewerkschaft der Polizei

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Claudia Pechstein kann bei ihrem Schadensersatzprozess gegen den Eislauf-Weltverband ISU auf die Unterstützung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) hoffen. Wie am Mittwoch bekannt wurde, hat die GdP bei der Staatsanwaltschaft München I Strafantrag gegen die ISU-Anwälte Dirk-Reiner Martens und Christian Keidel wegen des Verdachts auf Prozessbetrug gestellt. »Wir können verstehen, dass die ISU ihren Unfehlbarkeitsstatus auch vor Gerichten behaupten will, aber bitte nicht mit betrügerischen Mitteln«, begründete ein Sprecher der GdP - Bezirk Bundespolizei - am Mittwoch den Strafantrag.

Martens und Keidel vertreten die ISU im Millionenprozess, den die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin als Polizeihauptmeisterin der Bundespolizei gegen den Weltverband führt. Die 41 Jahre alte Berlinerin verlangt Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 3,5 Millionen Euro für die zweijährige Sperre, die die ISU 2009 wegen Pechsteins erhöhter Blutwerte verhängt hatte.

Im Verlauf des Schadensersatzprozesses hätten die ISU-Anwälte in ihrem Schriftsatz vom 13. Juli 2013 behauptet, »dass keine der von der Klägerin seit 2009 genommenen Proben Retikulozytenwerte außerhalb der Norm aufwiesen«, hieß es von der GdP. Martens habe diese Behauptung in der Verhandlung vor der 37. Kammer des Landgerichtes München I am 25. September 2013 wiederholt. »Diese Behauptung ist nachweislich falsch. ... Die Verdächtigen versuchten, sich einen Prozessvorteil zu erheischen, indem sie vor Gericht logen«, heißt es in dem Strafantrag der GdP. »Mit dieser Lüge wollten die Anwälte glaubhaft machen, dass die Werte, die im Februar 2009 zur Sperre von Polizeihauptmeister Pechstein führten, durch Manipulation verursacht worden seien«, sagte der GdP-Vorsitzende der Bundespolizei, Josef Scheuring.

Nach Kenntnis der GdP sollen bei Pechstein seit 2009 in mindestens sechs Fällen erhöhte Retikulozyten (junge Blutkörperchen) gemessen worden sein. Die Berlinerin stellte daher Selbstanzeige, um ein neues Verfahren und eine Neubewertung ihrer Werte zu erzwingen. Die ISU erhob keine Anklage, sondern teilte mit, dass der Fall für sie abgeschlossen sei. dpa

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