Modernisierung oder nicht?

Urteile zum Mietrecht

Baustelle im Badezimmer - ein unschöner Zustand. Reparaturarbeiten sind aber keine Modernisierung: Die Mieterin darf die Miete kürzen. So urteilte das Amtsgericht Köln (Az. 211 C 19/10).

Ab 1. April 2007 hatte eine Kölnerin eine kleine Wohnung gemietet. Im Bad müsse noch einiges repariert werden, kündigte die Vermieterin an. Kurz nach Einzug der Mieterin wurde im Bad ein neues Abflussrohr verlegt: Dafür musste der Sanitärhandwerker fast alle Fliesen abschlagen. Die Toilette platzierte er direkt vor dem Waschbecken und entfernte den Spülkasten.

Anscheinend hatte es außer der Mieterin niemand besonders eilig: Erst im Sommer 2010 montierte der Installateur den Spülkasten wieder. An einer beige gefliesten Wand tauschte er zehn kaputte Fliesen gegen weiße Fliesen aus. Ansonsten blieb das Provisorium wie gehabt. Weitere acht Monate später, im März 2011, versetzten Handwerker die Toilettenschüssel wieder an ihren ursprünglichen Platz. Die linke Wand war immer noch ohne Fliesen.

Die geduldige Mieterin minderte schließlich wegen der anhaltenden Beeinträchtigunge...


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