Welche Ausnahme gibt es statt »Rente mit 67«?

Tipp: Rentenversicherung Mitteldeutschland

  • Lesedauer: 2 Min.
Trotz schrittweiser Anhebung der Altersgrenze muss auch künftig nicht jeder bis zum 67. Lebensjahr arbeiten. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland hin.

Versicherte, die mindestens 45 Jahre (Wartezeit) Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, können auch weiterhin mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Für sie wird auf Antrag die »Rente für besonders langjährig Versicherte« gezahlt, die es seit dem Jahr 2012 gibt.

Auf die 45-jährige Wartezeit werden dabei Pflichtbeitragszeiten aus einer Beschäftigung, Ausbildung oder selbstständigen Tätigkeit, aus Kindererziehung, nicht erwerbsmäßiger Pflege, Krankengeldbezug und Wehr- und Zivildienst angerechnet. Zudem können sogenannte Berücksichtigungszeiten wie für die Erziehung eines Kindes bis zu dessen 10. Geburtstag und für Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege von Januar 1992 bis März 1995 angerechnet werden. Zeiten aus Minijobs ohne eigene Beitragsaufstockung werden nur anteilig berücksichtigt.

Pflichtbeiträge, die wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe gezahlt wurden, und Zeiten aus einem Versorgungsausgleich sowie aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern werden dagegen bei der Wartezeit nicht berücksichtigt.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden - auch nicht mit Abschlägen. Wer neben dieser Altersrente weiter arbeitet, muss Hinzuverdienstgrenzen bis zum Erreichen seiner Regelaltersgrenze beachten.

Weitere Informationen bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland persönlich in den Auskunfts- und Beratungsstellen, am kostenlosen Servicetelefon unter (0800) 1000 480 90, im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-mitteldeutschland.de

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