Steuerliche Ermäßigung auch für Erd- und Pflanzarbeiten

Steuertipp für Gartenarbeit im Herbst

Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen gibt es auch für Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbst bewohnten Hauses. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Garten neu angelegt wird oder ob ein naturbelassener Garten umgestaltet wird, entschied der Bundesfinanzhof (BFH).

Der Steuernachlass wird für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten auf dem Grundstück gewährt (zum Beispiel für Garten- und Wegebauarbeiten) - und zwar auch dann, wenn die ausgeführten Arbeiten zu einer wesentlichen Verbesserung führen und deshalb steuerlich zu den Herstellungskosten gehören.

Entscheidend ist - siehe dazu auch eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 13. Juli 2011 (Az. VI R 61/10 ) -, dass die Handwerkerleistungen im räumlichen Bereic...


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