Bewährungsstrafe für CDU-Politiker Böhr

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Mainz. Wegen Unregelmäßigkeiten bei der Finanzierung des Landtagswahlkampfs 2006 hat das Mainzer Landgericht den ehemaligen rheinland-pfälzischen CDU-Chef Christoph Böhr am Dienstag zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sich der damalige Fraktions- und Parteichef der Untreue in besonders schwerem Fall schuldig gemacht und gegen das Parteiengesetz verstoßen hatte, wie ein Gerichtssprecher sagte. Böhr war nach Auffassung der Kammer mit dafür verantwortlich, dass verbotenerweise fast 390 000 Euro aus der Fraktionskasse für den Wahlkampf verwendet worden waren. Das Vermögen einer Fraktion darf aber nicht für Parteizwecke genutzt werden. AFP/nd

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