Hilfe auch während der Eingliederung
Arbeitsloser erfolgreich vor Bundessozialgericht
Kassel. Werden Arbeitslose nach langer Krankheit stufenweise und ohne Lohn bei ihrem früheren Arbeitgeber wiedereingegliedert, können sie in dieser Zeit weiter Arbeitslosengeld beanspruchen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Integration in den Betrieb beabsichtigt ist, urteilte am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG).
Im entschiedenen Rechtsstreit hatte ...
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