Nur eine Lücke im Versammlungsrecht
Haidy Damm über ein weiteres Urteil zu den Kosten für Castorblockaden
Wieder einmal hat ein Gericht geurteilt, dass die bei einer Demonstration gegen Castortransporte angeketteten Atomkraftgegner nicht für ihre »Befreiung« durch die Bundespolizei zahlen müssen. Gleichzeitig wiesen die Richter des Verwaltungsgerichtes Schleswig aber darauf hin, dass es hierfür bisher an einer ausreichenden Grundlage im Bundespolizeigesetz fehle. Dort sei nicht genau geregel...
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