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Lothar König und das Grundgesetz
Der Faschist genießt nicht den Anspruch, dass der Staat seine Demonstrationsroute mit Polizeizwang durchsetzt
Lothar König hat sich im Februar 2011 in Dresden einem Neonazi-Aufmarsch entgegengestellt. Dafür will ihn die sächsische Justiz bestrafen. Eine verfassungsrechtliche Entgegnung.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/919875.lothar-koenig-und-das-grundgesetz.html
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