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Weniger Erbschaftsteuer fällig

Bei unentgeltlicher Pflegetätigkeit

Mit der unentgeltlichen Pflege eines hilfebedürftigen Menschen lassen sich Steuern sparen. Hinterlässt der Pflegebedürftige nach seinem Tod eine Erbschaft, ist eine Minderung der Erbschaftssteuer möglich.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/920089.weniger-erbschaftsteuer-faellig.html

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