Neues Gesetz zur Krankenhausqualität in Thüringen

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Erfurt. Die mehr als 40 Thüringer Krankenhäuser müssen sich künftig auf Qualitätsvorgaben durch das Land einstellen. Mit den Stimmen der Thüringer CDU/SPD-Koalition beschloss der Landtag am Donnerstag ein neues Krankenhausgesetz, das die Einführung von Mindeststandards für die Kliniken vorsieht. Damit wird der Versorgungsauftrag der Häuser in den einzelnen Fachrichtungen erstmals verbindlich an solche Standards geknüpft. Die Landesregierung erhält mit dem Gesetz außerdem ein Mitspracherecht bei Kooperationen zwischen Kliniken. Die Opposition kritisierte, dass die konkreten Qualitätsstandards nicht im Gesetz, sondern in einer noch zu erlassenden Rechtsverordnung durch die Landesregierung definiert werden sollen. dpa/nd

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