Alles nur zu Ihrem Schutz!

Ulrike Winkelmann über den Winter als Hochzeit der Diskriminierung von Radfahrern, die neueste Runde der Helmpflicht-Debatte und weltfremde Richter

  • Ulrike Winkelmann
  • Lesedauer: 4 Min.

Es ist eines der großen Rätsel der Zivilisation, warum die Naturerscheinung »Winter« jedes Jahr jegliches städtische Verkehrswesen überfordert. Hier soll jetzt nicht das Phänomen Berliner S-Bahn beklagt werden - oder doch, weil es so gut tut, aber nur ganz kurz: Sinken die Temperaturen unter Null, verkürzt die S-Bahn ihre Züge und verlängert den Takt, damit alle erst länger in der Kälte warten und dann enger im Muff stehen müssen. Aber wer gäbe noch etwas auf das Organisationsvermögen bei der Berliner S-Bahn.

Unter dem Aspekt der Machtfrage viel wichtiger ist, wie sich im Winter die Diskriminierung der Fahrradfahrer vervielfacht. Besonders plastisch ist das daran zu erkennen, wie der städtische Schnee von der Fahrbahn geräumt wird: nämlich auf den Fahrradweg. Deutlicher kann man nicht zeigen, dass Fahrradfahrer in der Stadt wenn, dann nur zu Schönwetterbedingungen geduldet sind. Doch wollen die Räumdienste mit den Schnee- und Eishaufen auf den Fahrradwegen nicht nur den RadlerInnen ihre Verachtung erweisen. Sie bestätigen damit auch den Autofahrern, dass die Bewegung anderer Lebensformen auf ihren Straßen nur ein saisonaler Irrtum ist. Denn recht eigentlich gehört der öffentliche Raum den Autos, und nur für ihr ungehindertes Fortkommen ist der Staat da. Stadt, das ist die schnellste Verbindung zwischen zwei Parkplätzen.

Weil jedoch der seinerseits vom Wetter da draußen etwas gestresste Autofahrer nicht einfach rufen will: »Weg da, du Wurm«, selbst wenn er das so meint, sagt er zur Fahrradfahrerin, sie solle doch »zu ihrem eigenen Schutz« das Rad stehen lassen. Es sei »zu gefährlich«. Das feministisch geschulte Ohr erkennt hier sofort die Parallele zur Schutzmetapher in Gesellschaften, wo Frauen auch allein zu ihrem Schutz sich bedecken oder am liebsten ganz zu Hause bleiben sollten. So wie das Patriarchat das bekannte Doppelbild von der Frau als Hure oder Heilige hervorgebracht hat, kennt die autodominierte Gesellschaft das Doppelbild vom Fahrradfahrer als Kampfradler oder Schutzobjekt. Mit solchen Projektionen verleibt sich die autofahrende Nation das nicht-autofahrende Gewimmel ideologisch ein, verdaut es, speit es aus. Wobei übrigens nichts jämmerlicher ist als der Autofahrer, der sich aus seiner 1,5-Tonnen-Blechburg heraus über Kampfradler ausweint.

Allerdings wird der Fahrradfahrer nicht nur im Winter als Schutzobjekt nach Hause geschickt. Er muss das ganze Jahr über geschützt werden, und hierzu hat derzeit auch die Helmpflicht wieder Konjunktur. Immer wieder wird diese groteske Idee von Autofahrern ventiliert, die sich dadurch vor allem vor den Scherereien mit der Versicherung schützen wollen, wenn sie schon wieder beim Abbiegen einen Fahrradfahrer mitgenommen haben. Denn soweit die Folgen der Helmpflicht in Australien, den USA und Kanada untersucht wurden, führte sie dort zwar nicht zu einem Rückgang der Verletzungen von Fahrradfahrern, aber immerhin zu einem Rückgang der Zahl an Fahrradfahrern.

Aktuell ausgelöst aber wurde die Debatte durch das Oberlandesgericht Schleswig, an dem weltfremde Gesellen merkwürdigen Gottheiten huldigen müssen. Anders lässt sich das Urteil vom Juni 2013 nicht erklären, wonach »ein ordentlicher und verständiger Mensch« auch ohne Helmpflicht Helm trage. Deshalb habe eine unbescholtene Krankengymnastin zwanzig Prozent Mitschuld an ihren Verletzungen durch einen Unfall, den sie zu null Prozent verursachte. Der »ordentliche und verständige Mensch« ist aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 1979 herbeizitiert, es muss damals schon wie Satire geklungen haben.

Dieses Jahr wird ebendieser Bundesgerichtshof sich dem Schicksal der Krankengymnastin mit zweifachem Schädeldachbruch widmen. Bestätigt der BGH das OLG, brechen ganz neue Schutzzeiten für Fahrradfahrer an: Sie dürfen sich mit weitgehend wirkungslosen Helmen dagegen schützen, für die Folgen von Unfällen zu zahlen, die Autofahrer verschuldet haben. Die Folgen sind absehbar.

Als nächstes wird dann die Versicherungsbranche ein neues Produkt anbieten: die Versicherung gegen unverschuldete Unfälle. Und das OLG Schleswig wird dann die Fahrradfahrer verurteilen, die eine solche Versicherung nicht abgeschlossen haben. Es wird dies damit begründen, dass es nur ihrem Schutz diene.

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