Der Datenabruf ist lediglich eine Ausfüllhilfe

Neu mit Beginn des Jahres 2014: »Vorausgefüllte Steuererklärung«

Die »Vorausgefüllte Steuererklärung« und »Vollmachtsdatenbank« sollen das Erstellen der Steuererklärung erleichtern. Darüber informiert die Steuerberaterkammer Berlin.

Pünktlich zu Beginn des Jahres 2014 startete das von der Finanzverwaltung geplante Projekt »Vorausgefüllte Steuererklärung« (VaSt). Die Finanzverwaltung geht damit einen weiteren Schritt auf dem Weg »Elektronik statt Papier«, der zur Vereinfachung ihrer Verwaltungsprozesse und zur Digitalisierung der Steuerdaten führt.

Erstellen der Steuererklärung soll erleichtert werden

Unter dem Stichwort »Vorausgefüllte Steuererklärung« haben die Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die bei der Finanzverwaltung zu ihrer Identifikationsnummer (IDNr) gespeicherten Daten einzusehen. Das Erstellen der Steuererklärungen soll damit erleichtert werden.

Zu diesem Zweck pflegt die Finanzverwaltung einen Datenpool, aus dem der Steuerpflichtige seine personengebundenen Daten abrufen und in seine Steuererklärung übernehmen kann. Dazu gehören neben dem Namen, der Adresse und sonstigen individuellen, steuerrelevanten Merkmalen insbesondere auch ...


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