Irgendwie so ein Hauch von Wulff?

Vorwurf schlampiger Arbeit an die Staatsanwaltschaft im Fall Edathy

  • Lesedauer: 2 Min.

Es braucht nicht viel, um im politischen Berlin eine Welle zu provozieren, die Politiker unter sich begräbt. Das weiß man spätestens seit der Hatz auf den einstigen Bundespräsidenten Christian Wulff. Der verlor sein Amt, der verlor das, was er für seine Ehre hielt. Beides kann ihm ein (so gut wie) gewonnener Prozess nicht wieder geben.

Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen Sebastian Edathy wegen des Verdachts auf Besitz von Kinderpornografie. Was die in Hannover im Moment - jenseits möglicher moralischen Entrüstung - an Strafbewehrtem zusammengetragen hat, scheint dürftig. Sehr dürftig. Noch immer ist ziemlich unklar, was der ehemalige SPD-Abgeordnete »auf dem Kerbholz« hat - oder was nicht. Das zu bewerten wird ohnehin Richtern obliegen.

Dennoch ging die Staatsanwaltschaft an die Öffentlichkeit. Weil der Druck der Öffentlichkeit so groß war? Edathy wehrte sich via »Spiegel«: Die Staatsanwaltschaft werfe ihm »ausdrücklich kein strafbares Verhalten vor, was sie aber nicht davon abhält, Details eines legalen Verhaltens zum Gegenstand einer Pressekonferenz zu machen«. Er erwarte keine Besserstellung gegenüber anderen Bürgern, »aber ebenso keine Schlechterstellung«.

Ging es bei der Pressekonferenz wirklich um sachliche Information oder vielmehr darum, Frust über eigene Unvollkommenheit durch Verdachtsanhäufung abzureagieren? Denn wie kann es sein, dass selbst simpelste Ermittlungspositionen offenbar falsch wiedergegeben wurden? Beispiel: Jörg Fröhlich, der Leiter der Staatsanwaltschaft Hannover, behauptete, seine Behörde habe selbstverständlich auch im Bundestag Beweismittel gesichert.

Wörtlich sagte Fröhlich: »Nachdem Herr Edathy seinen Mandatsverzicht erklärt hatte, habe ich am 11. Februar 2014 Kontakt zu den Verantwortlichen des Bundestages aufgenommen, und wir haben sofort die entsprechenden IT-Daten dort sichern lassen.« Schließlich habe Edathy - wie Fröhlich sagte - seine Downloads des möglicherweise kriminellen Materials über den Bundestagsserver getarnt abgewickelt. Auch »das Abgeordnetenbüro von Herrn Edathy«, so der Chefermittler, habe man »versiegeln lassen, dass insoweit kein Beweismittelverlust mehr droht«. Dem widersprach umgehend Bundestagssprecher Ernst Hebeker. Es habe im Deutschen Bundestag im Fall Edathy bislang keine gesonderte Sicherung von IT-Daten gegeben. Auch das Büro des einstigen Abgeordneten Edathy sei nicht versiegelt worden. Das lässt sich offenbar leicht belegen: Bereits einen Tag nach der angeblichen Versiegelung durch die Staatsanwaltschaft zog Edathys Nachfolgerin in den Raum in der siebten Ebene des Paul-Löbe-Hauses ein. hei

Mehr zum Thema unter dasND.de/edathy

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