Arbeitslosengeld auch nach Arbeit im EU-Ausland?

Urteil des Landessozialgerichts

Arbeitszeiten im EU-Ausland können ohne einen Bezug zum deutschen Arbeitsmarkt nicht beim Arbeitslosengeld berücksichtigt werden.

Der Arbeitslose muss allerdings vor seinem Arbeitslosenantrag innerhalb von zwei Jahren wenigstens einen Tag in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. So das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) in München am 23. Januar 2014 (Az. L 9 AL 198/13 B).

Mit diesem Urteil scheiterte ein Arb...


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