Gericht: Bürgermeisterin darf NPD-Verbot fordern

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Saarlouis. Die Saarbrücker Oberbürgermeisterin Charlotte Britz (SPD) hat nach einer Gerichtsentscheidung mit ihrer öffentlichen Forderung nach einem Verbot der NPD keine Wahlbeeinflussung zulasten der rechtsextremen Partei betrieben. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis wies am Freitag die Beschwerde der NPD gegen ein gleichlautendes Verwaltungsgerichtsurteil zurück. Die NPD hatte in der Erklärung der Kommunalpolitikerin Verstöße gegen das Gebot parteipolitischer Neutralität gesehen und wollte sie untersagen lassen. Die von der NPD beanstandete Presseerklärung im Januar sei eine Reaktion auf Proteste gegen die geplante Nutzung einer Festhalle in Saarbrücken für einen NPD-Bundesparteitag gewesen, erläuterte das Gericht. Die im Zusammenhang mit einer Darstellung des Konfliktes erhobene Forderung eines NPD-Verbotes verstoße nicht gegen die Neutralitätspflicht der Bürgermeisterin, entschied es. epd/nd

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