Anspruchsfrage
Stromversorgung
Mieter haben nicht immer Anspruch auf optimale Stromversorgung, so das Landgericht Berlin (Az. 63 S 362/11). Eine Mieterin konnte Kochplatten und den Backofen nicht zugleich nutzen. Auch bei Waschmaschine und Staubsauger ging das nicht. Der Vermieter verweigerte die Versorgungsverbesserung und erhielt Recht. Ein Sachverständiger sah es als möglich an, Maschine und Sauger (1250 Watt) gleichzeitig zu nutzen. dpa/nd
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