nd-aktuell.de / 05.03.2014 / Ratgeber / Seite 26

Fahrtkosten zum Krankenhaus steuerlich geltend machen?

Leserfrage

Inwieweit ist es zutreffend, dass man Fahrtkosten mit dem eigenen Pkw beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen zur Behandlung im Krankenhaus steuerlich in der Einkommensteuerklärung geltend machen kann? Und wo muss man das gegebenenfalls in der Steuererklärung angeben?
Manfred V., Berlin

Es ist zutreffend, dass diese Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten) geltend gemacht werden können. Das gilt auch für Krankenhausbesuche bei nahen Angehörigen, wenn dies dem Genesungsprozess befördert hat.

Inwieweit das Finanzamt dafür ärztliche Bescheinigungen sehen will, liegt sicherlich am Umfang dieser Aufwendungen und am jeweiligen Bearbeiter

Die Höhe ergibt sich aus den Reisekostengrundsätzen: bei öffentlichen Verkehrsmitteln der Fahrpreis, bei Nutzung des eigenen Pkw 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer.

Einzutragen sind diese Aufwendungen im Mantelbogen, Seite 3 Zeile 68/69. Allerdings ist zu beachten, dass durch Anwendung einer Grenze der zumutbaren eigenen Belastung diese gesamten Aufwendungen aus Zeile 68/69 evtl. nicht berücksichtigt werden, wenn sie diesen Grenzwert nicht überschreiten.

Dr. Rolf Sukowski, Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer, Berlin