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Ohne Anspruch auf Mutterschaftsurlaub

  • Lesedauer: 1 Min.

Luxemburg. Eine Frau, die ihr Kind von einer Leihmutter austragen lässt, hat keinen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub. Das hat der Europäische Gerichtshof am Dienstag in einem Urteil klargestellt. Ein Mutterschaftsurlaub setze voraus, »dass die betreffende Arbeitnehmerin schwanger war und entbunden hat«, erklärten die Richter. Sie fügten jedoch hinzu, dass die einzelnen Staaten der Europäischen Union selbst Gesetze erlassen könnten, die sogenannten Bestellmüttern einen besonderen Schutz brächten. Geklagt hatten zwei Frauen aus Großbritannien und Irland, die beide mit Hilfe einer Ersatzmutter ein Kind bekommen hatten. Ihre Arbeitgeber hatten ihnen den Mutterschaftsurlaub verweigert. Daraufhin hatten Gerichte der beiden Länder die Dossiers zur Klärung nach Luxemburg weitergereicht. epd/nd

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