»Dienende Freiheit«

Blogwoche

  • Jürgen Amendt
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Das ZDF wird dem Einfluss der Parteien entzogen. Das diesbezügliche Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag dieser Woche hat Rundfunkgeschichte geschrieben. So oder so ähnlich der Tenor der öffentlichen Reaktionen auf das BVerfG-Urteil zum ZDF-Staatsvertrag, das im Wesentlichen eine Reduzierung des Anteils von Parteienvertretern in den ZDF-Gremien auf ein Drittel fordert. Die restlichen zwei Drittel, so die Richter, müssen aus gesellschaftlichen Gruppierungen kommen und staatsfern sein.

Wie aber ist Staatsferne definiert? Heiko Hilker, Leiter des Dresdner Instituts für Medien, Bildung und Beratung (DIMBB), hat seine Zweifel daran, dass die neue Regel wirklich zu mehr Staats-, vor allem: Parteiferne führen wird. Die »Grundarchitektur von ZDF-Fernsehrat und ZDF-Verwaltungsrat« seien durch das BVerfG bestätigt worden, schreibt er auf dimbb.de. »Wo allerdings der Unterschied zwischen einem ›staatsnahen Anteil‹ von 44 und...


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