Stolz auf »Pfropfen« gegen Nazis

Sächsischer Grünenpolitiker Lichdi wegen Blockade im Februar 2011 vor Gericht

  • Hendrik Lasch, Dresden
  • Lesedauer: 2 Min.
In Sachsen steht der grüne Abgeordnete Johannes Lichdi wegen der Blockade eines Naziaufzugs im Februar 2011 vor Gericht.

Der 19. Februar 2011 hatte kaum begonnen, da war er schon gelaufen - zumindest für Neonazis, die in Dresden demonstrieren wollten. Kurz zuvor hatte ein Gericht ihren Aufzug erlaubt, mit dem sie sich des Gedenkens an die Zerstörung der Stadt am 13. Februar 1945 bemächtigen wollten; ihnen war ein Kurs in der Südvorstadt zwischen Hauptbahnhof und Uni zugewiesen worden. Doch schon morgens war das Gebiet voll mit Nazigegnern - oder, wie der zuständige Polizeiführer aus Köln sagt: Es gab eine »große, unkontrollierbare, gewaltbereite Störerzahl«. Das Konzept, die Nazis und ihre Gegner zu trennen, war gescheitert. An eine Demo der Rechten, so habe er gegen Mittag erkannt, sei »unmöglich zu denken« gewesen, sagte der Polizist.

Die Aussage könnte entscheidend werden für den Prozess, in dem seit gestern der Grüne Johannes Lichdi vorm Amtsgericht Dresden steht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 50-Jährigen die »grobe Störung« der Nazidemo vor. Er habe zusammen mit 1000 Menschen eine Kreuzung auf der geplanten Route des Marschs blockiert und ihn »unmöglich gemacht«, sagt Staatsanwältin Ute Schmerler-Kreuzer: »Das war beabsichtigt.«

Aus seinen Absichten macht Lichdi keinen Hehl. Er sei »stolz darauf«, dass er an friedlichen Protesten gegen den damals europaweit größten Aufmarsch der Nazis teilgenommen habe. Doch bestreitet der Abgeordnete, dass es sich bei der Blockade um eine Straftat handle. Das sei eine »falsche Rechtsauffassung«. Die »Platzbesetzung«, in Polizeiunterlagen als »Pfropfen« bezeichnet, sei vom Recht auf Versammlungsfreiheit gedeckt.

Selbst wenn das Gericht diese Ansicht nicht teilt, gerät die Anklage durch die Aussagen des Kölner Polizisten in Bedrängnis. Sie bedeutet, dass es bereits zeitig keine Nazidemo mehr gab, die hätte blockiert werden können. Die Blockierer wussten das nicht. Sie verharrten, bis sie kurz nach fünf eingekesselt wurden - und zwar, wie nun bekannt wurde, auf Anweisung des damaligen Polizeipräsidenten Dieter Hanitzsch mit dem Ziel, Personalien festzustellen. Insgesamt gab es nach dem 19. Februar 465 Ermittlungsverfahren. 296 wurden eingestellt; es gab neun Urteile, davon drei Freisprüche. Ein weiterer Prozess gegen den Linkspolitiker Falk Neubert scheint bald zu beginnen.

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