»Falscher« Doktor

Kündigungsstreit

Wenn der Doktortitel futsch ist, ist eine Entlassung nur gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber getäuscht wurde.

Ein Kaufmann hatte an einer privaten Universität in den USA 2005 den Doktortitel erworben. Zurück in Deutschland, heuerte er 2008 beim Maschinenbauunternehmen als Leiter der Abteilung »Steuern« an. Beim Einstellungsgespräch legte er auch die Promotionsurkunde vor.

Doch es folgte ein anonymes Schreiben: Der Mann schmücke sich zu Unrecht mit dem Doktortitel. Angeblich fehle der Uni in den USA die staatliche Anerkennung. Das Unternehmen kündigte dem Kaufmann fristlos: Unbefu...


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